Anfrage Arbeitnehmer­veranlagung

Schritt 1 von 2

Schon fast fertig!
Gerne kontaktieren wir Sie mit einem konkreten Angebot. Dafür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Wir senden Ihnen umgehend Details per E-Mail zu.
Wir werden Sie telefonisch kontaktieren, um die Berechnung auf Sie angepasst durchführen zu können.
Datenschutz ist uns wichtig: Ihre Daten werden gemäß unseren Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Unverbindlich & kostenlos
Ein Service der novum Bilanzbuchhaltung GmbH

Ihre Vorteile

  • Kostenlos für unsere Kunden
    € 390/Jahr für Nichtkunden

  • Wir erledigen Ihre Arbeitnehmerveranlagung

  • Persönlicher Ansprechpartner in Vorarlberg
  • Durchgeführt von unseren Bilanzbuchhaltern

  • Und noch viel mehr!

“Als Grenzgänger-Experten stehen wir Ihnen seit 2018 zur Seite und beantworten alle Fragen rund um Nettolohn, Versicherungen & Steuern.”

Dennis Gabriel
Versicherungs­­spezialist, Götzis

Krankenversicherung für Grenzgänger aus Vorarlberg.

Sie beginnen eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz oder in Liechtenstein, wohnen aber weiterhin in Österreich? Dann gelten Sie als Grenzgänger und müssen sich frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung beschäftigen.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in jenem Land krankenversichert, in dem sie arbeiten. Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen und einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz in Österreich zu wählen.

Dabei stehen Ihnen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten offen:

  • gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz oder in Liechtenstein
  • Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
  • private österreichische Krankenversicherung für Grenzgänger

Welche Lösung für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen, familiären und beruflichen Situation ab.

Wir erklären Ihnen die Unterschiede und unterstützen Sie dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

[Unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren]

Die richtige Entscheidung von Anfang an

Die Wahl Ihrer Krankenversicherung hat langfristige Auswirkungen. Neben der monatlichen Prämie sollten Sie deshalb auch den Leistungsumfang, mögliche Selbstbehalte, die Absicherung von Familienangehörigen und die zukünftige Flexibilität berücksichtigen.

Besonders wichtig: Wenn Sie sich in Österreich versichern möchten, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Beschäftigung einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz beziehungsweise in Liechtenstein stellen.

Eine private Krankenversicherung wird dabei nur anerkannt, wenn sie den erforderlichen gleichwertigen Versicherungsschutz bietet. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Private Krankenversicherung für Grenzgänger

Spezielle Grenzgängertarife österreichischer Privatversicherer bieten einen umfassenden und langfristig angelegten Krankenversicherungsschutz.

Im ambulanten Bereich gilt üblicherweise das Prinzip der Kostenerstattung: Sie wählen Ihren Arzt, erhalten eine Honorarnote und reichen diese anschließend zur Erstattung ein. Abhängig vom gewählten Tarif können auch Leistungen für Medikamente, Therapien, Vorsorgeuntersuchungen und stationäre Behandlungen enthalten sein.

Die konkreten Leistungen unterscheiden sich jedoch je nach Versicherer und Tarif. Entscheidend ist daher nicht nur die Höhe der Prämie, sondern vor allem, welche Leistungen tatsächlich versichert sind.

Wir vergleichen für Sie:

  • Leistungsumfang und Erstattungsgrenzen
  • Selbstbehalte und mögliche Eigenkosten
  • stationäre und ambulante Leistungen
  • Absicherung im In- und Ausland
  • Möglichkeiten zur Mitversicherung der Familie
  • langfristige Prämienentwicklung
  • Fortsetzungs- und Anwartschaftsmöglichkeiten

Das Wahlrecht muss rechtzeitig ausgeübt werden

Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung im Beschäftigungsland erfolgt nicht automatisch.

Sowohl bei einer Tätigkeit in der Schweiz als auch in Liechtenstein gilt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den österreichischen Versicherungsschutz nachweisen und den erforderlichen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen.

Wird die Frist versäumt, kann eine verpflichtende Zuordnung zu einer Krankenkasse in der Schweiz oder in Liechtenstein erfolgen.

Auch ein späterer Wechsel zwischen den unterschiedlichen Versicherungssystemen ist nicht jederzeit möglich. Wer sich für eine private österreichische Grenzgängerversicherung entscheidet, kann während der laufenden Grenzgängertätigkeit grundsätzlich nicht einfach in die Selbstversicherung der ÖGK wechseln.

Umso wichtiger ist es, die Entscheidung vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen.

Gesundheitsfragen vollständig beantworten

Für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel keine allgemeine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Versicherer stellt jedoch Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, zu früheren Erkrankungen und zu bestehenden Behandlungen.

Diese Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auf Grundlage Ihrer Angaben entscheidet der Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz angeboten werden kann.

Je nach Gesundheitszustand sind beispielsweise folgende Ergebnisse möglich:

  • Annahme ohne besondere Bedingungen
  • Annahme mit Prämienzuschlag
  • Annahme mit Leistungsausschlüssen
  • Rückfragen oder zusätzliche medizinische Unterlagen
  • Ablehnung des Versicherungsantrags

Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass Leistungen abgelehnt werden oder der Versicherer vom Vertrag zurücktritt.

Wir unterstützen Sie dabei, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und offene Fragen rechtzeitig mit dem Versicherer zu klären.

Was passiert bei einem Wechsel Ihrer Lebenssituation?

Umzug in die Schweiz oder nach Liechtenstein

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in das Land, in dem Sie arbeiten, gelten in der Regel die dortigen gesetzlichen Versicherungsvorschriften. Ihre österreichische Grenzgängerversicherung kann dadurch enden.

Informieren Sie Ihren Versicherer deshalb frühzeitig über einen geplanten Wohnsitzwechsel.

Ende der Grenzgängertätigkeit

Wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Schweiz oder in Liechtenstein beenden und anschließend wieder in Österreich arbeiten, werden Sie grundsätzlich wieder in die österreichische Sozialversicherung einbezogen.

Je nach Versicherungsvertrag kann die bisherige Grenzgängerversicherung möglicherweise als private Zusatzversicherung fortgesetzt werden.

Vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Unterbrechung

Wird Ihre Grenzgängertätigkeit nur vorübergehend unterbrochen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaft vereinbart werden.

Damit sichern Sie sich die Möglichkeit, den Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne vollständige Neueinstufung nach dem dann erreichten Alter fortzusetzen.

Da Fristen und Bedingungen je nach Versicherer unterschiedlich sind, sollten Sie sich umgehend beraten lassen.

Warum Grenzgänger uns vertrauen

Die Krankenversicherung für Grenzgänger lässt sich nicht allein anhand der monatlichen Prämie beurteilen. Entscheidend ist, ob die gewählte Lösung zu Ihrer persönlichen Situation passt und von der zuständigen Behörde als gleichwertiger Versicherungsschutz anerkannt wird.

Dank unserer Spezialisierung auf Grenzgänger aus Vorarlberg kennen wir die unterschiedlichen Versicherungssysteme in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Gegenüberstellung Ihrer Versicherungsoptionen
  • der Auswahl eines passenden Grenzgängertarifs
  • der korrekten Beantwortung der Antragsfragen
  • der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • dem Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht
  • späteren Änderungen Ihrer beruflichen oder privaten Situation

Unser Anspruch ist klar: Sie sollen verstehen, wofür Sie sich entscheiden und welchen Versicherungsschutz Sie erhalten.

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen

Sie haben eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz oder in Liechtenstein angenommen oder stehen kurz vor Ihrem Arbeitsbeginn?

Warten Sie mit der Wahl Ihrer Krankenversicherung nicht bis zum Ablauf der Frist. In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre Ausgangslage und zeigen Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Das sagen unsere Kunden über uns.

Ihre Ansprechpartner.

Dennis

Leon

Markus

Manuel

Igor

Rainer

Ulrika

Mirjana