Um den spezifischen Bedürfnissen der Grenzgänger gerecht zu werden, sind Anpassungen in der Grenzgängerkrankenversicherung notwendig.

Jährliche Anpassung am Jahresanfang

Grundsätzlich findet diese mit 01.01. jedes Jahres statt (bis auf ein paar Ausnahmen) – auch die gesetzliche Versicherung passt den Maximalbeitrag in der Regel jedes Jahr an. Die Grenzgängerkrankenversicherung bietet eine umfassende medizinische Versorgung. Grenzgänger können somit ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und andere medizinische Dienstleistungen sowohl im Arbeitsland als auch im Wohnland problemlos abrechnen. Diese grenzüberschreitende Deckung ermöglicht es Grenzgängern, sich frei zwischen den mehreren Ländern zu bewegen, ohne dabei auf eine umfassende medizinische Versorgung verzichten zu müssen.

Kostendeckung in Vertragskrankenhäusern

Mit der Anpassung wird weiterhin die Kostendeckung in den Vertragskrankenhäusern garantiert, was für eine Versorgung sehr wichtig ist. Auch kann der Anpassung widersprochen werden – was den Verlust der Kostendeckungsgarantie zur Folge hat. Dies bedeutet, die Prämie bleibt gleich – allerdings wird in Zukunft der Krankenhausaufenthalt nur nach Operationsgruppe bezahlt laut Tarif, dies bedeutet, dass eventuell ein Selbstbehalt anfällt.

Die Anpassungen in der Grenzgängerkrankenversicherung beinhalten auch speziell auf die Bedürfnisse von Grenzgängern zugeschnittene versicherte Leistungen. Neben den üblichen Leistungen wie ambulante Behandlungen und Krankenhausaufenthalte können Grenzgänger von zusätzlichen Leistungen, wie zahnärztlicher Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen oder anderen spezifischen Anforderungen, profitieren. Eine umfassende Abdeckung sorgt dafür, dass Grenzgänger die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen.

Anpassungen 2024

Die Anpassung in der Grenzgängerkrankenversicherung ist von großer Bedeutung, um den spezifischen Bedürfnissen von Grenzgängern gerecht zu werden. Grenzgänger benötigen eine Versicherung, die eine umfassende medizinische Versorgung sowohl im Arbeitsland als auch im Wohnland bietet. Leider sind die Anpassungen die letzten Jahre extrem hoch geworden – vor einigen Jahren waren wir bei 2 – 5% pro Jahr – die letzten Jahre waren wir zwischen 6 und 11%. Aktuell hat die Uniqa Versicherung mit die Bestandsprämien für 2024 mit ca. 11% angepasst, die Wiener Städtische liegt bei ca 8%. Vermutlich werden die Anpassungen in den Folgejahren mit niedrigerer Inflation natürlich auch wieder weniger.

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